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Die "Gesetzliche" ist nicht zuständig!

Überraschend und unerwartet kommt der Unfall wie auch die damit verbundenen Kosten. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet nur Arbeitnehmern am Arbeitsplatz, Kindern im Kindergarten, Schülern/Studenten in Schule/Hochschule und jeweils auf dem Weg von und zu diesen Einrichtungen für die Folgen schwerer Unfälle eine Grundversorgung als monatliche Rente. Die Höhe ist abhängig von Einkommen und Invaliditätsgrad und wird erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 20 Prozent geleistet. Über 65 Prozent aller Unfälle passieren jedoch in der schönsten Zeit: zu Hause, im Urlaub, bei Sport, Spiel und Hobby. Sichern Sie Ihre Freizeit, die den größten Teil Ihrer Zeit ausmacht, ab. Dafür ist die „Gesetzliche“ nicht zuständig:

* Quellen: Todesursachenstatistik, Straßenverkehrsunfallstatistik, Statistiken der gesetzlichen Unfallversicherungsträger, BAUA-Datensatz, 2004

Mit dem maßgeschneiderten TRIAS-Unfallkonzept!




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